Liebe Eltern,
ausgehend von einem neuen Schreiben des Schulamtes möchte ich Ihnen die aktuelle Verfahrensweise zur Schülerabwesenheit mitteilen. Die meisten Familien haben das beim Fehlen des Kindes bereits immer so praktiziert. Vielen Dank!
Die Sorgeberechtigten melden ihre Kinder morgens (bis 8:00 Uhr Information telefonisch oder per Mail an das Sekretariat!!!) ab, wenn ihre Kinder morgens nicht zur Schule gehen.
Am ersten Tag nach der Abwesenheit des Kindes bekomme ich eine schriftliche Entschuldigung durch die Sorgeberechtigten des Kindes. Sollte der Entschuldigungszettel nicht am ersten Tag vorliegen, werde ich die Sorgeberechtigten daran erinnern. Wird dann noch immer keine schriftliche Entschuldigung eingereicht, gilt das Fehlen (egal ob telefonisch oder per Mail im Vorfeld abgemeldet) als unentschuldigt!
Sofern ein Kind 5 Tage unentschuldigt (also ohne schriftliche Entschuldigung der Sorgeberechtigten) gefehlt hat, wird eine Schulversäumnisanzeige angefertigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die unentschuldigten Tage zusammenhängend oder einzeln entstanden sind. Bei der Schulversäumnisanzeige werden auch Verspätungen (die sich zu unentschuldigten Fehltagen summieren) entsprechend vermerkt und eingetragen.
Bei der Schulversäumnisanzeige werden auch Verspätungen (die sich zu unentschuldigten Fehltagen summieren) entsprechend vermerkt und eingetragen.
Sofern das Kind wieder regelmäßig am Unterricht teilnimmt, wird die Schulversäumnisanzeige beendet.
Zum Glück machen wir das alles schon ziemlich gut 🙏!
Liebe Grüße
Frau Knappe