Liebe Eltern,

aus gebotenem Anlass erneut, allerdings letztmalich, der Leitfaden zum Entschuldigen des kranken Kindes.

Anruf (am besten) und/oder E-Mail an das Sekretariat (nicht an mich!) bis spätestens 8:00 Uhr am Fehltag unter Angabe, wie lange das Kind fehlen wird
Erfolgt das nicht, gilt Ihr Kind als unentschuldigt.

UND

– am Tag der Rückkehr einen Schein vom Arzt oder eine selbstgeschriebene Entschuldigung für den Fehlzeitraum unter Angabe der Gründe mitreichen
(E-Mail/Eintrag ins Hausaufgabenheft nicht ausreichend)
Erfolgt das nicht, gilt Ihr Kind als unentschuldigt.

Dies ist spätestens seit der 1. Elternversammlung im September bekannt (so ist auch protokolliert).

Ab insgesamt 5 unentschuldigten Fehltagen sind wir verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen.

Unentschuldigt sind auch Verspätungen Ihres Kindes. Dies sollten absolute Ausnahmen sein und Sie sollten diese ebenso im Sekretariat ankündigen.
Arztbesuche zählen natürlich als entschuldigt, wenn Sie den oben beschriebenen Weg einhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Fr. Koschmieder