Sehr geehrte Eltern der Klasse 1d,
ich wünsche Ihnen und den Kindern ein friedliches und gesundes Jahr 2025. Für die vielen Aufmerksamkeiten zum Jahreswechsel bedanke ich mich recht herzlich.
Wir sind gut gestartet: es wurden alle Laute wiederholt, es wurde eine Abschreibübung gemacht und in Mathe wurde die Subtraktion vertieft.
Für die Lesekontrolle am Montag bitte eine Seite im Lesebuch aussuchen und üben.
Die Anwesenheitsquote betrug am Donnerstag 69,5 Prozent! Ich erinnere freundlichst an die Regelung im § 41 ff. Schulgesetz Berlin und die dazu ergangene Ausführungsvorschrift: hiernach sind Schüler grundsätzlich schulpflichtig und haben zu den festgesetzten Unterrichtszeiten in der Schule zu erscheinen. Hier sind einige Ausnahmen zulässig für unvorhersehbare Verhinderungen, insbesondere Erkrankungen. Dabei ist der § 10 der AV Schulpflicht zu beachten. Hiernach muss die Schule durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich am selben Tag von den Gründen des Fernbleibens unterrichtet werden. Dies bedeutet, es muss entweder bis 8 Uhr im Sekretariat angerufen werden oder es wird mir über die bekannte Handy-Nummer eine Nachricht geschickt. Andernfalls bin ich verpflichtet, mich bei den Eltern nach dem Verbleib der Kinder zu erkundigen. Dies hat in den letzten zwei Tagen viel Zeit gekostet.
Ein erholsames Wochenende wünscht
A. Richter